Strafbehörden
Strafverfolgungsbehörden sind: (a.) die Polizei; (b.) die Staatsanwaltschaft; (c.) die Übertretungsstrafbehörden (Art. 12 StPO). Gerichtliche Befugnisse im Strafverfahren haben: (a.) das Zwangsmassnahmengericht; (b.) das erstinstanzliche Gericht; (c.) die Beschwerdeinstanz; (d.) das Berufungsgericht (Art. 13 StPO).