Eherecht
Im Eherecht führe ich Sie durch die komplexen rechtlichen Herausforderungen von Scheidungen, Unterhaltsfragen und Sorgerechtsangelegenheiten, in streitigen Fällen wie auch bei bereits vorhandener Einigung.
Haupttätigkeiten
Scheidung
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist es meine Aufgabe, den Mandanten oder die Mandantin umfassend zu beraten, ihre Interessen zu vertreten und einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten, um eine gerechte und einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Eheschutz
Im sog. Eheschutzverfahren wird das Getrenntleben bis zur Ehescheidung oder allfälligen Wiedervereinigung gerichtlich geregelt. Mein Ziel ist es dabei, die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft zu wahren. Dazu beantrage ich die nötigen Massnahmen und biete rechtliche Unterstützung, um Konflikte während der Trennungsphase zu minimieren.
Unterhalt
Ausserhalb des Eherechts berate und vertrete ich Mandanten und Mandantinnen auch in Bezug auf die Regelung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind resp. nie verheiratet waren. Ziel ist es dabei, eine gerechte und angemessene Unterhaltsregelung zu erreichen, die sowohl den finanziellen Bedürfnissen der Betroffenen als auch den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Erfahrung
In den über 20 Jahren meiner Tätigkeit als Scheidungsanwalt konnte ich Erfahrung sammeln mit der Auflösung hochstrittiger, langjähriger Verfahren wie auch mit der Ausgestaltung und Abfassung komplexer Scheidungsvereinbarungen über die Aufteilung von Liegenschaften und mit Beteiligung von Ehegatten, die Träger wirtschaftlicher Unternehmen resp. an solchen beteiligt sind.
Wenngleich es das Ziel eines jeden Scheidungsmandats ist, ohne unnötige Umwege und Kosten eine beide Parteien zufriedenstellende einigungsweise Lösung zu finden, hängt es doch entscheidend von der Bereitschaft beider Parteien ab, wie rasch dieses Ziel erreicht werden kann.